Mobilität für Jeden

Patientenfahrten

,,Die Wege des Lebens sind in manchen Zeiten besonders steinig. Lassen Sie uns Ihren ein Stück weit erleichtern."


Für den gesetzlichen Eigenanteil gelten folgende Regelungen:

  • es sind 10% des Fahrpreises zu entrichten
  • mindestens aber 5 Euro
  • höchstens aber 10 Euro

Um von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils befreit zu werden, gelten folgende Regelungen:

  • Sie müssen diese Befreiung bei erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bei Ihrer Krankenkasse beantragen
  • Als Bemessungsgrundlage für Ihre persönliche Belastungsgrenze gilt Ihr Familien-Jahresbruttoeinkommen
  • Hier gilt grundsätzlich eine Grenze von 2 %, bei chronisch erkrankten Menschen liegt diese Grenze bei 1 %


Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.





 
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