Patientenfahrten
,,Die Wege des Lebens sind in manchen Zeiten besonders steinig. Lassen Sie uns Ihren ein Stück weit erleichtern."
Für den gesetzlichen Eigenanteil gelten folgende Regelungen:
- es sind 10% des Fahrpreises zu entrichten
- mindestens aber 5 Euro
- höchstens aber 10 Euro
Um von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils befreit zu werden, gelten folgende Regelungen:
- Sie müssen diese Befreiung bei erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bei Ihrer Krankenkasse beantragen
- Als Bemessungsgrundlage für Ihre persönliche Belastungsgrenze gilt Ihr Familien-Jahresbruttoeinkommen
- Hier gilt grundsätzlich eine Grenze von 2 %, bei chronisch erkrankten Menschen liegt diese Grenze bei 1 %
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.